Rechtliches

Cookie-Richtlinie

für dossierwerk-Websites und den Demo-Zugang und den Demo-Zugang

Stand: 29. Juni 2026

1. Verantwortlicher

Dossierwerk - Gesellschaft in Gründung

Ein Projekt von Daniel Kohlstaedt und Debashish Bhattacharya

Bäckerstraße 7, 38162 Cremlingen, Deutschland

Datenschutz: compliance@dossierwerk.com

2. Begriff

Cookies und ähnliche Technologien sind Informationen, die auf Ihrem Endgerät gespeichert oder von dort ausgelesen werden. Hierzu zählen auch Local Storage, Session Storage, Authentifizierungs-Token und vergleichbare Kennungen.

3. Eingesetzte Kategorien

Technisch erforderlich

Technisch erforderliche Technologien ermöglichen Anmeldung, Sitzung, Spracheinstellung, Sicherheit und Speicherung der Cookie-Auswahl. Sie werden auf Grundlage von § 25 Abs. 2 TDDDG eingesetzt.

Analyse

Plausible Analytics dient der Reichweitenmessung. Soweit die konkrete Konfiguration eine Einwilligung erfordert, wird Plausible erst nach Ihrer Zustimmung geladen.

Marketing

dossierwerk verwendet auf der Website keine Werbe- oder Marketing-Tracker. Instantly und Mailchimp sind E-Mail-Dienste und keine Website-Tracking-Technologien.

4. Verwendete Technologien

Technologie
Zweck
Kategorie
Dauer
Cookie-Einwilligung
Speichert Ihre Auswahl
erforderlich
12 Monate
Spracheinstellung
Speichert die gewählte Sprache
erforderlich/funktional
12 Monate
Supabase-Authentifizierung
Login und sichere Sitzung
erforderlich
Sitzung / Token-Laufzeit
Sicherheits-Token
Schutz vor Missbrauch
erforderlich
Sitzung
Plausible Analytics
Reichweitenmessung
Analyse
gemäß Konfiguration
Cal.com
Terminbuchung im Popup oder extern
funktional
gemäß Anbieter

5. Einwilligung und Widerruf

Nicht erforderliche Technologien werden nur nach Einwilligung aktiviert. Sie können Ihre Auswahl jederzeit über „Cookie-Einstellungen" im Footer ändern oder widerrufen.

6. Browser-Einstellungen

Sie können Cookies im Browser löschen oder blockieren. Dadurch können Anmeldung, Sitzung, Spracheinstellungen oder Terminbuchung beeinträchtigt werden.

7. Rechtsgrundlagen

Für Speicherung oder Zugriff auf dem Endgerät gilt § 25 TDDDG. Die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach Art. 6 DSGVO.

8. Änderungen

Wir aktualisieren diese Richtlinie, wenn sich Technologien, Anbieter oder rechtliche Anforderungen ändern.